"Identifizierung" und "Handelsregisterüberprüfung"
Ebenfalls bekannt ist eine Phishing-Welle, bei der Unternehmen per Mail aufgefordert werden, sich zu identifizieren. Jeder Geschäftsmann sei verpflichtet, sich neu zu identifizieren, heißt es in der Nachricht. Wie bei Phishing häufig der Fall, wird zeitlicher Druck aufgebaut – die vermeintliche Identifizierung soll innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgen. Außerdem wird angedroht, dass die "IHK Nummer" nach Ablauf der Frist gesperrt werde. Eine solche Identifizierungspflicht gibt es nicht. Der in der Mail beigefügte Link sollte nicht angeklickt werden.
Parallel sind Phishing-Mails aufgetaucht, in denen mitgeteilt wird, dass das angeschriebene Unternehmen verpflichtet sei, eine Überprüfung im Handelsregister vorzunehmen. Das Datum, bis wann die Überpfüung vorgenommen werden muss, wird dabei immer wieder aktualisiert. Es werde geprüft, ob die vom angeschriebenen Unternehmen angegebenen Daten aktuell seien. Dem Empfänger der Mail wird vorgeworfen, seit einiger Zeit keine Änderungen im Handelsregister vorgenommen zu haben. Auch hier soll ein Link zu "Meine IHK" angeklickt werden, ebenfalls mit der Frist von drei Arbeitstagen – danach sei man verpflichtet, "Ihr Unternehmen aus dem Handelsregister zu löschen". Darüber hinaus wird mit weiteren Konsequenzen gedroht, insbesondere mit einer Meldung an das Finanzamt und dass das finanzielle Folgen "für Sie als Unternehmer" habe. Man tue dies, "um Betrug, Missbrauch und Geldwäsche zu verhindern" – obwohl gerade solche Übeltaten wohl das Ziel sind.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin: Diese Mails stammen nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten!