05.03.2026

Impulse für Praxis, Recht und Kommunikation

Beim 21. Ostbayerischen Sachverständigentag standen die Themen KI und Soft Skills vor Gericht im Fokus

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Die Mitveranstalter des ostbayerischen Sachverständigentags (v.li.n.re.): Bereichsleiterin Recht und Steuern der IHK für Niederbayern Eva Mühldorfer, Referentin Recht der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Birgit Zorger, Vorsitzender der Bezirksgruppe Niederbayern-Oberpfalz des LVS Bayern Michael Hinterheller, Referent Rechtsanwalt Marek van Hattem, Vizepräsidentin des LVS Bayern Anna Maria Tuscher-Sauer, HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger, stv. Vorsitzender der VöS Niederbayern-Oberpfalz Ernst Angerer, 1. Vorsitzender der VöS Niederbayern-Oberpfalz Florian Weigert und der Ansprechpartner für die Region Ostbayern des BVS Bayern Wolfgang Jobst.

Neue Technologien und praxisnahe Soft Skills: diese Themen standen im Fokus des 21. Ostbayerischen Sachverständigentags, der in diesem Jahr in der Handwerkskammer in Regensburg stattgefunden hat. Rund 200 Sachverständige aus Niederbayern und der Oberpfalz nahmen an der Veranstaltung teil und erhielten in zwei Fachvorträgen neue Impulse für ihre Tätigkeit.

Der Ostbayerische Sachverständigentag wird seit über zwanzig Jahren gemeinsam von der IHK Niederbayern, der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, der IHK für Oberpfalz und Kelheim, dem BVS Bayern, dem LVS Bayern sowie der Vereinigung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (VöS) Niederbayern und Oberpfalz organisiert. Ziel der beteiligten Kammern und Verbände ist es, Sachverständigen eine Plattform für fachlichen Austausch und kontinuierliche Fortbildung zu bieten.

Sachverständigenwesen ein hohes Gut

HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger unterstrich die besondere Bedeutung des Sachverständigenamts. Sachverständige seien qualifizierte Berater, unparteiische Informanten und geschätzte Ansprechpartner. Gerade in einer Zeit, in der Experten zunehmend hinterfragt würden, Wissenschaftler ihre Arbeit erklären müssten und für komplexe Sachverhalte häufig einfache Antworten verlangt würden, sei das Sachverständigenwesen ein hohes Gut. „Ohne ausgewiesene Spezialisten die sachliche und auf Logik und Fachwissen basierende Bewertungen vornehmen, würden wir uns in dieser komplexer werdenden Welt nicht mehr zurechtfinden“, so Kilger. Genau das mache die Arbeit der Sachverständigen so unerlässlich.

Chancen und Grenzen der Künstlichen Intelligenz

Im ersten Fachvortrag referierte der Bonner Rechtsanwalt Marek van Hattem zum Thema Künstliche Intelligenz und deren Auswirkungen auf die Arbeit im Sachverständigenwesen. Er zeigte auf, welche vielfältigen unterstützenden Funktionen KI übernehmen kann – etwa bei der Recherche, der Auswertung von Daten sowie bei der Aufbereitung von Texten und Bildern. Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf der rechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. Anhand konkreter Praxisbeispiele wurde verdeutlicht, wie KI bereits heute sinnvoll im Sachverständigenalltag eingesetzt werden kann. Gleichzeitig wies van Hattem auf die Grenzen der Technologie hin: KI-Systeme können fehlerhafte oder verzerrte Ergebnisse liefern, weshalb eine sorgfältige Kontrolle und fachliche Bewertung unerlässlich bleibt. „KI kann niemals ein Ersatz für die fachliche Expertise des Sachverständigen sein. Sie ist ein Werkzeug, das die Arbeit effizienter und strukturierter gestalten kann“, betonte van Hattem.

Souveräner Auftritt vor Gericht entscheidend

Ein überzeugender Auftritt vor Gericht ist im Sachverständigenwesen entscheidend – das verdeutlichte Dr. Andreas Frost, Rechtsanwalt und Mediator aus Reutlingen im zweiten Fachvortrag. „Gerade während der Erläuterung des eigenen Gutachtens bei Gericht trennt sich die Spreu vom Weizen“, so Dr. Frost. Von einem Sachverständigen werde erwartet, dass die eigene Expertise überzeugend, plausibel und für technische Laien verständlich rübergebracht werde. In seinem Fachvortrag gab Dr. Frost den Anwesenden dafür das notwendige Rüstzeug an die Hand. „Nur wenn alle Beteiligten des Verfahrens die handwerklich technischen Probleme eines Falles bei Gericht verstehen und anschließend rechtlich bewerten können, steht Folgeaufträgen nichts entgegen.“