Jeder Neuzugang eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers ist der jeweils gewählten Krankenkasse mit der ersten Lohn- oder Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung, in elektronischer Form mitzuteilen. Die Meldung an die Krankenkasse betrifft die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Geringfügig Beschäftigte müssen bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angemeldet werden:
Minijob-Zentrale
44781 Bochum
Telefon: 0355 290270 799
www.minijob-zentrale.de