Prüfungstermine

Fachmann/-frau für Systemgastronomie

Bei dem Ausbildungsberuf Fachmann/-frau für Systemgastronomie gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.

Termine Abschlussprüfung Teil 1

Prüfungschriftliche PrüfungPrüfungsbeginn
Winter 2025/202625. November 202508:00 Uhr
Sommer 202628. April 202608:00 Uhr
Winter 2026/202724. November 202608:00 Uhr
Sommer 202727. April 202708:00 Uhr

Die praktischen Prüfungen finden statt:

  • Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
  • Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres

Die IHK Niederbayern informiert auf ihrer Website über die aktuellen mündlichen und praktischen Prüfungstermine .

Termine Abschlussprüfung Teil 2

Prüfungschriftliche PrüfungPrüfungsbeginn
Winter 2025/202625. November 2025
26. November 2025
08:00 Uhr
Sommer 202628. April 2026
29. April 2026
08:00 Uhr
Winter 2026/202724. November 2026
25. November 2026
08:00 Uhr
Sommer 202727. April 2027
28. April 2027
08:00 Uhr

Die praktischen Prüfungen finden statt:

  • Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
  • Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres

Die IHK Niederbayern informiert auf ihrer Website über die aktuellen mündlichen und praktischen Prüfungstermine .

Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

PrüfungsbereichPrüfungszeit
Abschlussprüfung Teil 1 
schriftliche Prüfung 
Produktion und Service60 Minuten
praktische Prüfung 
Produktion und Service90 Minuten
Abschlussprüfung Teil 2 
schriftliche Prüfung 
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung90 Minuten
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde60 Minuten
komplexe, mündliche Prüfung 
Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie
(Der Prüfungsbereich wird als komplexe schriftliche Prüfungsaufgabe am 1. Tag der bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen abgeprüft). Das auftragsbezogene Fachgepräch baut darauf auf.
180 Minuten

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2

Sie finden auf der Website der IHK Niederbayern Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung .

Inhalt der Zusatzqualifikation gem. § 46 der Ausbildungsordnung “Fachmann/-frau für Systemgastronomie”

  • (1) Über das in § 7 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
  • (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 4 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Prüfung der Zusatzqualifikation gem. § 47 der Ausbildungsordnung “Fachmann/-frau für Systemgastronomie”

  • (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
  • (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 4 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
  2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
  3. Lagerbestände zu kontrollieren,
  4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
  5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
  6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
  7. Weine fachgerecht zu servieren und
  8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
  • (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
  1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
  2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.

Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.

  • (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
  • (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens “ausreichend” bewertet worden ist.

Im Rahmen der Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal “ServicePoint.Bildung” zur Abschlussprüfung Teil 2 haben Ausbildungsbetriebe bzw. Prüflinge die Möglichkeit anzugeben, ob eine Prüfung in der Zusatzqualifikation gewünscht ist. Falls ja, wird die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung gegeben. Nach der verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 190,-- € fällig.

Artikelnr: 248418

Kaufmännisches Prüfungswesen

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