Termine Zwischenprüfung
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung beinhaltet schriftliche Prüfungsbereiche sowie eine praktische Aufgabe. Die praktische Aufgabe wird im bei Eintragung des Ausbildungsvertrages festgelegten Schwerpunkt Print oder Digital durchgeführt.