Termine Zwischenprüfung
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung besteht aus einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.