Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, seinen schulpflichtigen Auszubildenden zum Berufsschulunterricht anzumelden und freizustellen.
Maßgeblich für den Schulstandort ist der Ort der Ausbildungsstätte. Eine Übersicht der Ausbildungsberufe und deren Beschulungsorte finden Sie für Niederbayern im Sprengelverzeichnis
der Regierung von Niederbayern.
Der Besuch der Berufsschule findet entweder in Form von regelmäßigem Berufsschulunterricht (ein- bis zweimal wöchentlich) oder als Blockunterricht statt. Ort und Zeit der Anmeldung sowie des Besuches werden von der Berufsschule festgesetzt und bekannt gegeben. Die fachtheoretischen Kenntnisse, die die Berufsschule vermittelt, finden Sie in den Fachplanrichtlinien der jeweiligen Ausbildungsberufe.
Ist ein Gastschulbesuch gewünscht, muss dafür bei der eigentlich zuständigen Berufsschule ein Antrag gestellt werden. Bei Genehmigung des Antrages kann dann die Anmeldung bei der gewünschten Berufsschule vorgenommen werden.