Die Förderung soll das besondere Engagement der Betriebe für die Zielgruppe belohnen und einen Anreiz geben, dass die Betriebe zusätzliche Unterstützungsangebote für die Auszubildenden finanzieren.
Die Bewilligungsbehörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Genauere Informationen zu den Förderungsbedingungen und Fristen können Sie den Förderhinweisen entnehmen.