Nach dem Arzneimittelgesetz darf der Einzelhandel mit Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), nur betrieben werden, wenn eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis vorhanden sein.

Prüfungstermin und Anmeldung

Die Sachkundeprüfungen kann an den folgenden Terminen bei der IHK Niederbayern abgelegt werden:

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Prüfungstermin Anmeldeschluss

10. Februar 2026 in Passau

20. Januar 2026

12. Mai 2026 in Passau

21. April 2026

22. September 2026 in Passau

1. September 2026

8. Dezember 2026 in Passau

17. November 2026

Die Prüfungsgebühr beträgt 77 Euro. Bitte nutzen Sie die Online-Anmeldung, um sich für die Prüfung zu registrieren.

Befreiung von der Prüfung und Anerkennung anderer Nachweise

Personen, die über ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen verfügen, sind von der Sachkundeprüfung "befreit":

  • Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin in Verbindung mit den Nachweisen nach § 15 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes,
  • Hochschulstudium der Pharmazie oder die pharmazeutische Vorprüfung (Apothekerassistent),
  • nach Hochschulstudium der Veterinärmedizin abgelegte tierärztliche Prüfung, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind,
  • pharmazeutisch-technischer Assistent,
  • Drogist oder Apothekenhelfer.

Die folgenden Pflanzendrogen können in der Sachkundeprüfung "Freiverkäufliche Arzneimittel" geprüft werden:

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Anisfrüchte Malvenblüten Kümmelfrüchte

Arnikablüten

Melissenblätter

Rosmarinblätter

Bärentraubenblätter

Mistelkraut

Salbeiblätter

Baldrianwurzel

Pfefferminzblätter

Schachtelhalmkraut

Birkenblätter

Primelwurzel

Schafgarbenkraut

Brennnesselkraut

Ringelblumenblüten

Spitzwegerichkraut

Eibischwurzel

Fenchelfrüchte

Süßholzwurzel

Eichenrinde

Flohsamen

Tausendgüldenkraut

Enzianwurzel

Gewürznelken

Thymiankraut

Kürbissamen

Hagebutten

Wacholderbeeren

Lavendelblüten

Heidelbeerfrüchte

Weißdornblätter m. Blüten

Leinsamen

Holunderblüten

Wermutkraut

Lindenblüten

Hopfenzapfen

Löwenzahnwurzel m. Kraut

Kamillenblüten

Prüfungsverfahren

Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Sie dauert 75 Minuten, besteht aus 50 Single-Choice-Fragen und der Bestimmung von fünf Drogen anhand von Abbildungen. Dabei müssen der Name der Droge, der Hauptinhaltsstoff und das Hauptanwendungsgebiet angegeben werden. Zum Bestehen der Prüfung ist mindestens die Hälfte der möglichen Punkte notwendig. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholung zum nächsten Prüfungstermin zulässig.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung umfasst gemäß § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln folgende Inhalte:

  • das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel
  • die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
  • die Zweckbestimmung der enthaltenen Stoffe, das heißt Abgrenzung der freiverkäuflichen von den apothekenpflichtigen Arzneimitteln
  • die Kenntnis der Bestandteile, Zusatz- und Füllstoffe der freiverkäuflichen Arzneimittel und einige Heilkräuter und Pflanzen (Grundkenntnisse)
  • das Erkennen der Heilpflanzen sowie deren Unreinheiten und Verfälschungen
  • Angaben zur Haltbarkeit und Lagerfähigkeit von freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Darreichungsformen, Haftung für Arzneimittelschäden, die wichtigsten Drogen

Artikelnr: 342409