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Vergleichsweise einfach geht die Personalsuche bei Fachkräften aus EU-Staaten und einigen anderen europäischen Staaten. Aber auch für Bewerber aus Drittstaaten macht das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz manches leichter. Hier finden Sie vielfältige Hinweise und Hilfestellungen, die es Ihnen erleichtern, Fachkräfte im Ausland zu finden, einzustellen und an Ihr Unternehmen zu binden.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt seit November 2023 in drei Schritten in Kraft. Wir erläutern Ihnen die Neuerungen im Detail und zeigen, worauf Sie bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland achten müssen.
Wer in Deutschland einer Arbeitstätigkeit nachgehen will, benötigt in der Regel einen Aufenthaltstitel und damit eine Arbeitserlaubnis. Für welche Länder, welche Regelungen gelten, lesen Sie hier.
Personen aus Drittstaaten benötigen einen Aufenthaltstitel, wenn sie zum Arbeiten, Studieren oder für eine Berufsausbildung nach Deutschland einreisen möchten. Der folgende Artikel informiert Sie über die wichtigsten Formen und ihre Voraussetzungen.
Die Willkommenskultur im Unternehmen ist schon für neue Fachkräfte aus Deutschland sehr wichtig. Umso wichtiger ist sie bei der Integration internationaler Fachkräfte.
Rechtliche Besonderheiten, kulturelle Aspekte und die Sprache spielen beim Finden internationaler Fachkräfte eine wichtige Rolle.
Die duale Berufsausbildung in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Diese Nachfrage stößt auf ein großes Angebot von freien Ausbildungsplätzen in unserer Region. Bei der Anstellung ausländischer Auszubildender gibt es jedoch einiges zu beachten
Aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit werden Werkverträge verstärkt über ausländische Subunternehmer abgewickelt. Die IHK Niederbayern informiert zu Vorschriften.
Wer sich in Deutschland niederlassen oder Dienste anbieten möchte, muss abhängig vom Herkunftsland Regeln beachten. Die IHK Niederbayern gibt einen Überblick.