Umfangreiche Informationen zu Einstufung, Kennzeichnung, Gefahrenhinweisen sowie Arbeitsschutzaspekten von vielen Stoffen und Gemischen lassen sich in der GESTIS-Stoffdatenbank recherchieren.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung beschränkt in Deutschland die Abgabe oder das Bereitstellen von bestimmten gefährlichen Stoffen. Giftige und sehr giftige Produkte dürfen nur mit Erlaubnis oder Anzeige abgegeben werden. Diese Stoffe sowie brandfördernde, hochentzündliche sowie mit den Gefahrenhinweisen R40, R62, R63 und R68 dürfen zudem nur von Sachkundigen (Erwerb der Sachkunde bei der Regierung von Niederbayern) an bestimmte Personengruppe abgegeben werden.