BIHK-Appell: Ämter sollen Ermessenspielräume stärker nutzen
Die IHK ist seit 2021 mit fachlichen Stellungnahmen in sämtliche Wasserrechtsverfahren im Zusammenhang mit Wasserkraftanlagen in ganz Bayern eingebunden. In dieser Zeit wurde sie bei rund 190 Verfahren beteiligt. Besonders bei Neubauprojekten oder der Verlängerung von Betriebserlaubnissen von Anlagen ist inzwischen der Abstimmungsaufwand für Verwaltung und Betreiber sehr hoch. Der BIHK appelliert deshalb an alle involvierten Ämter, ihre Ermessensspielräume stärker zu nutzen, konstruktiv zusammenzuarbeiten und mutig Verantwortung zu übernehmen. „Bayern will zusammen mit Deutschland 2045 das Ziel der Klimaneutralität erreichen. Dafür brauchen wir, Unternehmen wie Bürgerinnen und Bürger, den Strom aus der Wasserkraft. Stand heute kommt aber nur eines von zehn Verfahren innerhalb der vorgesehenen Zeit zum Abschluss, vier von zehn Verfahren dauern sogar doppelt so lange. Das ist zermürbend für alle Beteiligten. Wie alle Projekte der Energiewende brauchen auch wasserrechtliche Verfahren eine maximale Beschleunigung.“
Derzeit arbeiten im Freistaat etwa 4.200 Wasserkraftwerke. Gemeinsam produzieren sie 13 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr. Rein rechnerisch kann damit ein Drittel der bayerischen Unternehmen mit Strom versorgt werden.