Einladungsschreiben für ausländische Geschäftsreisende
Für einen Geschäftsbesuch in Deutschland benötigen ausländische Geschäftsleute in vielen Fällen ein Visum. Dieses erteilen die deutschen Botschaften im Ausland auf Basis eines Einladungsschreibens der deutschen Geschäftspartner. Oft fordern die deutschen Botschaften, dass dessen zuständige IHK dieses Einladungsschreiben bescheinigt.
Die IHK kann Einladungsschreiben nur bescheinigen, wenn folgende Angaben enthalten sind:
- Betreff: Visa-Erteilung
- Name des Unternehmens im Partnerland, verbunden mit der Angabe, dass es sich um einen Geschäftspartner der deutschen Firma handelt
- Name des Mitarbeiters dieser Firma, für den das Visum für eine Dienstreise nach Deutschland ausgestellt werden soll
- Dauer des Besuchs mit Datum der Ein- und Ausreise
- Hinweis auf §§66-68 Aufenthaltsgesetz, wonach entstehende Kosten, Versicherung etc. von der deutschen Firma getragen werden
- Unterschrift des Geschäftsführers oder -inhabers
Darüber hinausgehende Angaben werden von der IHK nicht bescheinigt!