Bestimmte Erzeugnisse dürfen generell nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Bundesrepublik Deutschland vermarktet werden. Hierbei kann es sich um Inhaltsstoffe, die in Deutschland nicht verwendet werden dürfen (z.B. in Lebensmitteln, Textilien, Arzneimitteln), oder um besondere Kennzeichnungspflichten am Produkt handeln. Die Vertriebsfähigkeit der Waren sollte auf jeden Fall im Vorfeld überprüft und mit dem Lieferanten abgeklärt werden. Weiterhin gibt es international geschützte - weil vom Aussterben bedrohte - Tier- und Pflanzenarten, die nicht oder nur bedingt importiert werden dürfen.