Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen – zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.

Der DIHK hat einen aktuellen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz für den verpflichtenden Aushang in Gastronomiebetrieben erstellt. Dieser kann kostenfrei zur individuellen Verwendung heruntergeladen werden:

Artikelnr: 354353
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Maximilian Siegl

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