Bundesfinanzministerium erläutert Einzelheiten
Das Bundesfinanzministerium hat in einem umfassenden Schreiben vom 10. November 2021 die wichtigsten Grundsätze bei der Option zur Körperschaftssteuer näher beleuchtet und beispielsweise klargestellt, dass auch GmbH & Co. KGs ohne Beteiligung der Komplementärgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaften mit ausländischer Rechtsform einen Optionsantrag stellen können. Weiter nimmt das Bundesfinanzministerium zu Einzelheiten des Antragsverfahrens, zum eigentlichen Übergang der Besteuerung, zur Beendigung der Option sowie weiteren Sonderfällen Stellung.
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