Fortsetzung der Berufsausbildung
Nach abgeschlossener 2-jähriger Ausbildung (§ 11 der Verordnung über diesen Ausbildungsberuf) besteht für fertig ausgebildete Fahrradmonteure und -monteurinnen die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung im Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/-in, jedoch ausschließlich in der Fachrichtung "Fahrradtechnik".
Wird in weiteren zwei Jahren die Zweiradmechaniker-Ausbildung absolviert, so können von der vorher abgeleisteten Fahrradmonteur/-in-Ausbildung 18 Monate angerechnet werden. Die dort abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfung wird als erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung – das ist der erste Teil der "gestreckten Abschlussprüfung" - in der Zweiradmechaniker-Ausbildung gewertet.