Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Fachpraktikerausbildung
Für Menschen mit Behinderung, für die ein anerkannter Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, existieren spezielle Ausbildungsregelungen der IHK Niederbayern. Diese betreffen die Fachpraktiker Küche (Beikoch), Gastgewerbe, Lagerbereich und Metallbau. Die Fachpraktikerausbildungen Lagerbereich und Metallbau werden in geeigneten Einrichtungen mit geschultem Fachpersonal durchgeführt, das mit den Besonderheiten der einzelnen Behinderung vertraut ist. Um einen der vier Ausbildungsberufe wählen zu können, muss die Agentur für Arbeit bestätigen, dass es sich um einen Reha-Fall handelt.
Teilzeitausbildung
Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Mehr Informationen stehen hier
zur Verfügung.
Nachhilfeunterricht
Unterstützungsmöglichkeiten in der Ausbildung, wie z. B. die assistierte Ausbildung (AsA) über die Bundesagentur für Arbeit finden Sie
hier
.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Das Berufsbildungsgesetz regelt den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung wie folgt:
Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen. (§ 65 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz)
Eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung muss mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachgewiesen werden, wenn sie für die Prüfung von Bedeutung ist. Als Nachweis eignet sich ein (fach-)ärztliches Attest, das die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung und die daraus folgende Erleichterung bei Prüfungen (beispielsweise zehn Prozent mehr Zeit) beinhaltet. Ziel ist die Gewährleistung gleichwertiger Prüfungsbedingungen.
Auch bei Lese- oder Rechtschreibstörungen - Legasthenie - kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Zum Thema Legasthenie finden Sie alle Informationen auf unserem Merkblatt.
Zum Nachteilsausgleich beantwortet Ihnen Christine Wagner gerne Ihre Fragen, für weitere Informationen können Sie sich jederzeit an die
Ausbildungsberater der IHK Niederbayern
wenden.