Pflichten für Händler
Der Händler muss das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett sichtbar ausweisen. Falls der Lieferant das Energie-Label nicht bereitgestellt hat, muss der Händler dies von ihm anfordern. Möglich ist auch, dass Händler das benötigte Etikett aus der Produktdatenbank selbst herunterladen. Der Händler muss innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem verbindlichen Startzeitpunkt für die Ausstellung des Labels mit neuer Skala die bestehenden Etiketten gegen die neuen (mit Skala A bis G) austauschen. Wenn ein Händler kein Label mit neuer Skala erhalten konnte, da der Lieferant beispielsweise seine Tätigkeit eingestellt hat, dann darf er bis zu neun Monaten nach dem Startzeitpunkt für die Ausstellung des neuen Etiketts noch das alte Etikett ohne neue Skala verwenden.