Ablauf des Verfahrens
Der Antrag auf Anerkennung muss mit folgenden Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
- Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in beglaubigter Kopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- Nachweise über relevante Berufserfahrung oder Berufspraxis (zum Beispiel Arbeitsbücher, Zeugnisse), in der Regel in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer (Übersicht mit Übersetzern: Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank)
- sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), in der Regel in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
- nur bei Antragstellern mit Wohnsitz außerhalb EU/EWR oder Schweiz: Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will, etwa durch Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum
bei der IHK FOSA, Ulmenstr. 52 g in 93 Nürnberg gestellt werden. Nach Eingang der Unterlagen bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft sie auf Vollständigkeit, gegebenenfalls müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (zum Beispiel Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie gegebenenfalls fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.