Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)
Nicht öffentliche Stellen bzw. Unternehmen, die mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels EDV arbeiten, müssen laut Bundesdatenschutzgesetz § 4 f (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten benennen. Auch in einem Unternehmen unter dieser Zahl der Personen müssen Schutzmaßnahmen wie Zugriffskontrolle, Eingabekontrolle und Verfügbarkeitskontrolle gewährleistet sein. Unterstützen Sie als Datenschutzbeauftragter (IHK) die Geschäftsleitung für gesetzeskonformes Verhalten (Compliance) und setzen Sie Standards für Datenschutz und Informationssicherheit im Unternehmen. In diesem Zertifikatslehrgang gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit den Rechtsnormen.
Seit Anfang Juni hat unsere IHK-Akademie Niederbayern einen neuen Internetauftritt. Unter www.ihk-akademie-niederbayern.de gelangen Sie jetzt mit wenigen Klicks zu allen wichtigen Informationen rund um unser Weiterbildungsangebot – direkt und live aus unserem Bildungsmanagementsystem. Nutzen Sie gerne das Suchfeld auf der Startseite der neuen Webseite und suchen Sie dort das Angebot, das Sie buchen möchten.
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