Wichtigste Eckpunkte der Soforthilfe
Hans Meyer, der bei der IHK die Beratung der Unternehmen rund um das Thema Hochwasser koordiniert, erklärt die wichtigsten Eckpunkte des Hilfsprogramms: „Bis zu 200.000 Euro sollen betroffene Unternehmen aus dem Soforthilfeprogramm erhalten können. Erstattet werden nur unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an den Betriebsstätten oder der Infrastruktur. Vorgesehen ist eine Soforthilfe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben bei nicht versicherbaren Schäden, bei versicherten Schäden von bis zu 25 Prozent. Wenn Unternehmen durch das Hochwasser in ihrer Existenz bedroht sind, sollen zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds möglich sein, die bis zu 100 Prozent der Schäden abdecken.“ Auch wenn es Aufwand und Bürokratie bedeute, empfiehlt Meyer den betroffenen Unternehmen, sich vor einem Antrag genau über die Anforderungen sowie die Förderrichtlinien zu informieren, um Probleme wie etwa Nachforderungen oder eine (teilweise) Aberkennung von Hilfen im Nachhinein zu vermeiden. Wichtig sei außerdem, sich einen Gesamtüberblick über alle zur Verfügung stehenden Hilfen und Erleichterungen zu verschaffen.