Die Reform der Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. In Bayern kommt 2025 deshalb ein wertunabhängiges Flächenmodell zum Einsatz, nach dem sich die Grundsteuer aus der Fläche berechnet.
Die Grundsteuer hängt vom Hebesatz ab, den die Kommunen eigenständig festlegen. Der erste Vorauszahlungstermin für die Grundsteuer ist der 15. Februar 2025. Bis dahin müssen die Kommunen die Steuerbescheide auf der Grundlage der von ihnen festgelegten Hebesätze versenden.
Mehr zum Thema