Dass die IHK-Organisation auf politischer Ebene durchaus gehört wird, zeigte sich vergangene Woche einmal mehr. Denn das Bundeskabinett sollte eigentlich über einen Entwurf aus dem Bundesumweltministerium mit dem Namen „Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur“ beraten. Darin enthalten sind unter anderem auch sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen für Verkehrsprojekte, die künftig – auch auf DIHK-Vorschlag – ähnlich wie in vielen EU-Nachbarländern viel einfacher realisiert werden können. Im bisher vorliegenden Entwurf will das Umweltministerium allerdings „das überragende öffentliche Interesse“ bei der Entscheidung über Projekte so elementar verschieben, dass bundesweit viele Umgehungsstraßen, Häfen, Gewerbegebiete oder Abbaugebiete wichtiger Baustoffe im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke bleiben würden.
„Die Bundesregierung darf den beschleunigten Erhalt und Ausbau der Infrastruktur jetzt nicht durch ein künstliches Gegeneinander von Natur und Wirtschaft stoppen“, warnt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. „Der Gesetzentwurf droht vor allem Infrastruktur-Vorhaben zu behindern, die bislang nicht in das überragende öffentliche Interesse gestellt worden sind. Hierzu zählen rund 80 Prozent aller Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan. Betroffen wären insbesondere Projekte in ländlichen Regionen. Wir können es uns aber nicht leisten, hier weiterhin nur im Schneckentempo oder gar nicht voranzukommen.“
Die Kritik der DIHK zeigte Wirkung: Kurzfristig flog der Gesetzentwurf fürs Erste von der Vorlagenliste. Für die DIHK sehr wichtig: „Naturschutz und Infrastruktur sind aus Sicht der Wirtschaft kein Widerspruch“, betont Melnikov. „Naturschutzprojekte sollten genauso schnell umsetzbar sein wie wichtige Infrastrukturprojekte. Das ist auch möglich, ohne Schutzgebiete großflächig in das überragende öffentliche Interesse zu stellen. Beispielsweise indem wir Unternehmen ermöglichen, sehr viel flexibler, einfacher und effizienter Naturschutzprojekte selbst umzusetzen.“