Beratung und Service

Standortsicherung

Die Standortsicherheit ist für jedes Unternehmen von existentieller Bedeutung. Damit Ihr Unternehmen an einem Standort bleiben und wachsen kann, sind folgende Aspekte zu beachten:

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  • Prüfung der Aktualität und Gültigkeit von bestehenden Genehmigungen: Nicht selten wiegt sich ein Betrieb in der nur scheinbaren Sicherheit, die aktuell ausgeübte Nutzung sei zulässig und damit gesichert. Eine rechtzeitige Überprüfung der eigenen Position kann hier helfen, „böse Überraschungen“, die sich unmittelbar auf den Betrieb auswirken können (z. B. Nutzungsuntersagung), zu vermeiden. Auch wenn für einen Betrieb keine kurzfristigen Änderungs- und Erweiterungspläne bestehen, ist die bestehende Genehmigungslage für die Standortsicherung regelmäßig zu überprüfen.

  • Umfeld im Auge behalten: Es können sich in der Nachbarschaft Entwicklungen einstellen, die mittel- oder unmittelbar Folgen für die aktuelle oder künftige Nut­zung des Betriebsgrundstücks haben. So werden mit der Festsetzung eines bestimmten Gebietstypus (wie beispielsweise Gewerbegebiet oder Allgemeines Wohngebiet) in einem (benachbarten) Bebauungsplan zugleich Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Emissionen und Immissionen für das Areal gemacht. Aus diesem Grund dürfen insbesondere die möglichen Auswirkungen der Neuaufstellung und Änderung von Bebauungsplänen in der Umgebung von Betrieben nicht unterschätzt werden, selbst wenn sie nicht unmittelbar das Betriebsgelände betreffen.

  • Da die Gemeinde nicht verpflichtet ist, bei der Planung direkt oder indirekt betroffene Grundstückseigentümer oder Betriebe zu informieren, empfiehlt die IHK Niederbayern, die Veröffentlichungen bezüglich der Bauleitplanung auf der Homepage oder im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde regelmäßig zu verfolgen. Eine Übersicht über aktuell laufende Bauleitplanverfahren, zu denen die IHK als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert ist, finden Sie auf den kommunalen Detailseiten im Standortportal Bayern.

  • Bedenken frühzeitig geltend machen: Es reicht nicht immer aus, laufende Bauleitplanverfahren nur zu beobachten. Vielmehr kann es für ein Unternehmen auch erforderlich werden, seine betrieblichen Belange, die durch vorgesehene Festsetzungen in einem Flächennutzungs- oder Bebauungsplan beeinträchtigt werden, bei der Kommune in dem laufenden Bauleitplanverfahren geltend zu machen. Eine Mitwirkung am Bauleitplanverfahren kann helfen, Planungsfehlern entgegenzuwirken. Außerdem ist sie Voraussetzung für einen eventuell später erforderlich werdenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen die abgeschlossene Planung. Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, empfehlen wir, diese aus Beweiszwecken immer schriftlich der Kommune mitzuteilen.

  • Sichern Sie betriebliche Vorratsflächen: Prüfen Sie, welche Flächen in der Umgebung Ihres Betriebsgeländes für spätere Erweiterungen in Frage kommen und ob auf diesen der (erweiterte) Betriebsablauf gut integrierbar ist. Sichern Sie solche geeigneten Vorratsflächen. Dies erfordert nicht nur deren bloße Verfügbarkeit. Zusätzlich muss auf diesen die vorgesehene gewerbliche Nutzung zulässig sein. Die auf einer Fläche zugelassenen Nutzungen ergeben sich u. a. aus dem Planungsrecht. Insbesondere durch die Bauleitplanung kann die Kommune die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen.

  • Wir unterstützen Sie: Wenn Sie von einem Planverfahren betroffen sind oder Fragen zu einem Verfahren haben, sprechen Sie uns bitte an. Als Träger öffentlicher Belange sind wir an der Bauleitplanung beteiligt und können in unseren Stellungnahmen die Bedürfnisse einzelner Betriebe mit aufnehmen, soweit diese dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegenstehen.

Im IHK-Leitfaden Standortsicherung erhalten Sie Informationen, was für Sie und Ihr Unternehmen in Sachen Bauleitplanung von Bedeutung ist. Er soll das Bewusstsein im Unternehmen schärfen, auch unabhängig von eigenen laufenden Genehmigungsverfahren ein Auge auf die Sicherung und etwaige Entwicklung des bestehenden Betriebsstandortes zu haben.

Artikelnr: 341445
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