Wirtschaftsstandort

Bauleitplanung

Mit der Bauleitplanung wird die städtebauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden gelenkt und geordnet. Die Bauleitplanung greift in zwei Stufen:

Im Flächennutzungsplan legt die Kommune in Grundzügen fest, wie die bauliche Nutzung für das Gemeindegebiet in den nächsten 10 bis 15 Jahren aussehen soll. In dieser Planungsstufe werden Vorentscheidungen darüber getroffen, wie beispielsweise eine gewerbliche Nutzung, eine gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) oder eine reine Wohnnutzung weiterentwickelt werden soll.

Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt, der damit das verbindliche Ergebnis der konkreten Planung eines kleineren Teilgebiets (Geltungsbereich) darstellt. Der Bebauungsplan enthält die parzellenscharfen rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Dabei regelt er die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der im Geltungsbereich frei zu haltenden Flächen.

IHK Bauleitung Passau

Bedeutung der Bauleitplanung für Unternehmen

Bauleitplanung ist nicht nur ausschließlich wichtig, wenn Unternehmen eine Baugenehmigung brauchen. Sie müssen sich mit der Bauleitplanung, insbesondere bei betrieblichen Entscheidungen, wie einer Standortverlagerung, Neuansiedlung, Umnutzung oder Erweiterung vertieft auseinandersetzen. In all diesen Fällen ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig, da die Erfordernisse des Unternehmens mit den geplanten Entwicklungen in den Bauleitplänen vereinbar sein müssen. Mit der Bauleitplanung können auch die hierfür erforderlichen Voraussetzungen neu geschaffen werden.

Selbst ohne eigene betriebliche Initiativen können bestehende Unternehmen von der Bauleitplanung betroffen sein, wenn sie entweder selbst innerhalb eines zu ändernden Plangebietes liegen oder aber Planungen in einem benachbarten Gebiet erfolgen, die auch für die angrenzenden Planbereiche Auswirkungen haben. Dies kann beispielsweise heranrückende Wohnbebauung sein, die die Unternehmen in ihrer Entwicklungsmöglichkeit einschränkt oder gar hemmt.

Die Bauleitplanung trägt also maßgeblich zur Standortsicherung bei.

Rolle der IHK in der Bauleitplanung

Die IHK Niederbayern ist bei der Bauleitplanung als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt, sie erhält Einsichten in die kompletten Planungsunterlagen und kann Stellungnahmen abgeben. In den Anhörungsverfahren vertritt sie sowohl die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft als auch die Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit diese dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegenstehen. Somit kann die Kammer Fehlplanungen und der Entstehung von Standortnachteilen für gewerbliche Unternehmen von vornherein entgegenwirken. Die IHK achtet in den Stellungnahmen auf die Sicherung der Belange der Wirtschaft, wie die Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur, Vorhaltung ausreichend großer Gewerbeflächen und ausreichend Abstand zwischen gewerblicher Nutzung und ruhiger Wohnnutzung oder Naturschutzflächen.

Verfahrensschritte der Bauleitplanung

Es gibt mehrere Verfahrensschritte unter anderem Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, Auslegungsbeschluss, förmliche Beteiligung und Auslegung, Prüfung der Anregungen, Abwägung, Beschluss der Gemeinde und Bekanntmachung mit Inkrafttreten.
Beteiligungsphasen finden insbesondere in der frühzeitigen und in der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Eine Übersicht über aktuell laufende Bauleitplanverfahren, zu denen die IHK als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert ist, finden Sie auf den kommunalen Detailseiten im Standortportal Bayern

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