Berufliche Qualifikationen
Baugeräteführer/-innen führen folgende Tätigkeiten selbständig durch:
- Arbeitsplanung
- Einrichten und Sichern von Baustellen
- Auf- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten
- Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen
- Arbeiten in der Bautechnik, Handhaben von Vermessungsgeräten
- Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen
- Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten
- Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten
- Warten von Baugeräten nach Betriebsvorschriften
- Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten
- Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen an Baugeräten