Eine PDF-Datei reicht nicht aus
Eine als PDF übermittelte Rechnung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung nicht. Bis zum Jahresende 2026 gilt zwar noch eine Übergangsregelung: Elektronisch übermittelte PDF-Rechnungen dürfen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin verwendet werden.
Ab Januar 2027 ist jedoch ein strukturiertes elektronisches Format erforderlich. Es muss eine automatische elektronische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglichen. Zulässig sind beispielsweise die XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ausgenommen sind die Profile MINIMUM und BASIC-WL.