DIHK sieht Handlungsbedarf bei der praktischen Anwendung des Erbschaftsteuerrechts
Nach Auffassung der DIHK hat sich das geltende Konzept bewährt. Es knüpft die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen an klare Voraussetzungen wie die Weiterführung des Unternehmens und die Sicherung von Beschäftigung. Zugleich sieht die DIHK Handlungsbedarf bei der praktischen Anwendung des Erbschaftsteuerrechts. Insbesondere die Unternehmensbewertung, die Regelungen zum Verwaltungsvermögen sowie verschiedene Nachweis- und Dokumentationspflichten sind vielfach unnötig komplex und führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten.
„Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen Planungssicherheit, wenn sie ihren Betrieb an die nächste Generation übergeben“, sagt Melnikov. „Statt zusätzlicher Belastungen brauchen wir einfachere, nachvollziehbare und rechtssichere Regelungen, die den Besonderheiten familiengeführter Unternehmen gerecht werden.“ Die DIHK spricht sich deshalb für praxisnähere Unternehmensbewertungen, einfachere Regelungen zum Verwaltungsvermögen sowie flexiblere Behaltens- und Lohnsummenfristen aus. Zudem dürfen Investitionen und notwendige Liquiditätszuführungen im Zuge der Unternehmensnachfolge steuerlich nicht erschwert werden.