13.10.2026

IHK-Organisation drängt auf praxistaugliche Nachbesserungen an EU-Verpackungsverordnung

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wirbt für eine praxisgerechtere Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Unternehmen haben laut DIHK gezeigt, dass in den betroffenen Branchen auch zwei Monate nach Inkrafttreten der PPWR noch große Unsicherheiten bestehen.

Grund hierfür sind aus Unternehmenssicht unter anderem das Fehlen wesentlicher technischer Vorgaben und ein erheblicher bürokratischer Aufwand, gerade bei grenzüberschreitender Tätigkeit. Deshalb ziehen sich nach den Beobachtungen der IHK-Organisation gerade kleine Unternehmen vermehrt aus dem Binnenmarkt zurück.

Für viele Anforderungen stünden beispielsweise jedoch noch technische Vorgaben aus, etwa zu Kennzeichnungen, Recyclingfähigkeit und Konformitätsbewertungen. Zugleich sei für Unternehmen nicht immer klar, wer entlang der Lieferkette Informationen bereitstellen und Nachweise führen muss. Unterschiedliche nationale Register, Sprachen und Verfahren erschweren zusätzlich den grenzüberschreitenden Handel.

Die Forderungen der DIHK

Die PPWR muss daher aus Sicht der DIHK in fünf Punkten nachgebessert werden:

  • Dokumentations- und Nachweispflichten müssen einfacher und bei den Unternehmen angesiedelt werden, die über die notwendigen Informationen verfügen.
  • Registrierungen, Nachweise und Berichtspflichten sollten EU-weit vereinheitlicht und über einen EU-weiten digitalen One-Stop-Shop erledigt werden können.
  • Weiterhin muss für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit durch frühzeitige und vollständige Sekundärrechtsakte geschaffen werden. Hierzu soll beispielsweise zwischen der Veröffentlichung technischer Vorgaben und ihrer verbindlichen Anwendung grundsätzlich ein Vorlauf von mindestens zwölf Monaten liegen.
  • Zudem benötigen Industrie und Handel längere Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, damit bereits produzierte oder rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waren auch weiterhin verkauft werden können.
  • Entscheidend ist aus Sicht der DIHK außerdem die vollständige Harmonisierung der Verpackungsregelungen in Europa und die Vereinheitlichung nationaler Sonderregelungen.

Eine praxistaugliche PPWR müsse ambitionierte Umweltziele mit klaren Verantwortlichkeiten, verhältnismäßigen Pflichten und einem einheitlichen europäischen digitalen Vollzug verbinden. Die Unternehmen müssten klar erkennen können, wann sie welche Rolle übernehmen sollen und welche Pflichten sie dabei zu erfüllen haben. Nur so könnten Kreislaufwirtschaft und Binnenmarkt gleichermaßen gestärkt werden, so die DIHK.

Das Maßnahmenpapier der DIHK finden Sie in voller Länge hier.

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